Pflege

Pflegende haben fünf grundlegende Aufgaben:

  • Gesundheit zu fördern
  • Krankheit zu verhüten
  • Gesundheit wiederherzustellen
  • Leiden zu lindern
  • Achtung vor dem Leben und vor der Würde des Menschen.
    (Internationaler Ethikkodex für Pflegende – Weltbund ICN)

Unsere examinierten Pflegefachkräfte gewährleisten Ihnen eine Pflege auf höchstem Niveau. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen befinden wir uns stets auf dem neuesten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflege umfasst außerdem die physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens in ihrer Auswirkung auf Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben. Hierbei beachten wir nicht nur den Einzelnen, sondern beziehen auch seine Familie, seine Freunde und seine soziale Bezugsgruppe mit ein. Wir unterstützen Selbstvertrauen und Selbstbestimmung.

Ambulante Pflegeleistungen können zu einem großen Teil über die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen abgewickelt und finanziert werden. Die Pflegeversicherung (SGB XI) definiert die sog. „Pflegesachleistungen“ wie folgt:  „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Der Anspruch umfasst pflegerische Maßnahmen in den in § 14 Absatz 2 genannten Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.“ (§ 36 Abs. 1 SGB XI)

Die Ziele der häuslichen Pflegehilfe sind per Gesetz  „Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe ist auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere

  1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen,
  2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie
  3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung“ (§ 36 Abs. 2 SGB XI)

Hierzu werden u.a. folgende ambulante Pflegeleistungen vergütet:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) – von 1 x wöchentlich bis mehrmals täglich
  • Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Lagern, Mobilisieren und Aktivieren
  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung / Inkontinenzversorgung
  • Verabreichung von Sonndennahrung
  • Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Individuelle Pflegeplanung
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung (Hauswirtschaftliche Versorgung)
  • Versorgung der Wäsche

Eine genaue Aufstellung über die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung abrechenbaren Leistungen sowie deren Gebühren ersehen Sie aus dem

Gebührenkatalog gesetzliche Pflegeversicherung

Weitere Informationen zum Thema „gesetzliche Pflegeversicherung“ erhalten Sie unter
Kosten Pflegeversicherung

Alle Leistungen stehen einzeln und in Kombination zur Verfügung. Wir schnüren ein individuelles Versorgungspaket für Sie!